Rheinland-Pfalz bekommt ein neues Bestattungsgesetz!
Durch die Änderungen im Gesetz entstehen neue Beisetzungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Personen gilt, die zu Lebzeiten ihren Willen schriftlich bekundet haben und deren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz ist.